|
Bundesstaatliche
Förderungen in Australien
Nachfolgend
werden ausschließlich bundesstaatliche Förderungen erörtert.
Darüber hinaus können Sie jedoch unter Umständen
Vorteile regionaler Förderungsprogramme in Anspruch nehmen.
Im Rahmen regionaler Strukturförderung werden primär unterentwickelte
Regionen als besonders förderungswürdig eingestuft. Daneben
fördern die Bundesstaaten grundsätzlich exportorientierte
Investitionen, da diese zum Ausgleich der Terms of Trades Australiens
beitragen und zudem keine Konkurrenz zu den einheimischen Produkten
darstellen. Bitte erkundigen Sie sich nach regionalen Förderungen,
nachdem Sie den Investitionsstandort genauer lokalisiert haben.
1.
Förderung Regionaler Stützpunkte
Regionale
Stützpunkte (Regional Headquarters) von multinationalen Konzernen
genießen besondere Vorzüge. Diese Vorzüge umschließen:
-
Befreiung
von der Kapitalertragssteuer für bestimmte Dividenden aus
dem Ausland, die durch einen Regionalen Stützpunkt an einen
nicht am regionalen Stützpunkt ansässigen Anteilseigner
ausgeschüttet werden.
-
Anrechnungsfähigkeit
von Kapital und Umsatzkosten, die zur Errichtung von Strukturen
in Australien dienen und vorwiegend dem Regionalen Stützpunkt
nützen.
-
Anrechnungsfähigkeit
von Erstattungen von Kapital und Umsatzkosten des Regionalen
Stützpunktes, die vorher von einem nicht am regionalen
Stützpunkt ansässigen verbundenen Unternehmen aufgebracht
wurden.
Kosten
für Machbarkeitsstudien, den Erwerb von mobilen Gütern
oder Sitzverlegung zwischen Standorten innerhalb Australiens sind
allerdings nicht anrechenbar.
Das
Programm zu Förderung Regionaler Stützpunkte bringt indes
nicht nur finanzielle, sondern auch praktische Vorteile. So können
leichter ständige Aufenthaltserlaubnisse und Langzeit Business
Visa für das Personal binnen kurzem bewilligt werden und verschiedene
Prüfungen durch die Immigrationsbehörde übersprungen
werden. Dies betrifft jedoch nur bereits beschäftigtes Firmenpersonal
und nicht neu zu diesem Vorhaben eingestelltes Personal.
Wichtig
ist, dass das Programm auch auf Firmen Anwendung finden kann, die
bereits in Australien tätig sind und ihre Firmentätigkeit
ausdehnen wollen.
Nachgewiesen
werden muss, dass die Gruppe dem Regionalen Stützpunkt in internationalen
Tätigkeiten wie Finanzmanagement, Geschäftsplanung, Marketing
Training, der technischen und der Produktunterstützung, Forschung
und Entwicklung sowie der Produktion Unterstützung zuteil werden
lässt. Zudem muss ein nennenswertes Geschäft und ein bedeutender
wirtschaftlicher und beschäftigungspolitischer Vorteil für
Australien aufgezeigt werden.
2.
Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen
Auch
nach den Änderungen in der Gesetzgebung von Ende 2001 und den
Richtlinien des Industry Research and Development Board vom 15.
Dezember 2001 sind die Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen Australiens
immer noch großzügig bemessen. In einem Staat der mehr
von seinen Ideen als von seinen großen Einwohnerzahlen lebt,
werden Ausbildung und Forschung groß geschrieben. Australien
versteht es daher nach wie vor, europäische Unternehmen im
Forschungsbereich hin nach Australien und weg von Singapur zu locken.
Die Verknüpfung mit institutionellen Einrichtungen wie Universitäten
läuft in Australien hervorragend. Die Landesregierungen unterstützen
ihre Universitäten und Forschungseinrichtungen auch beispielhaft
in der Kommerzialisierung ihrer wissenschaftlichen Ergebnisse.
Für
die Finanzjahre nach dem 30. Juni 2001 kann eine direkte Erstattung
von 37,5 Cents pro A$ 1 erzielt werden. Das gilt für Unternehmen
mit weniger als 5 Millionen A$ Umsatz, die zwischen A$ 20.000 und
1 Million an Forschungs- und Entwicklungsausgaben verwendet haben.
Grundsätzlich gilt eine Abzugsfähigkeit von 125% der zu
versteuernden Kosten (von 30% Unternehmenssteuer.) In bestimmten
Kategorien kann auch eine Abzugsfähigkeit von 175% erzielt
werden. Dann steigt der Rückerstattungsbetrag auf 52.5 Cents
pro ausgegebenem A$.
Unterschiede
werden im Hinblick auf ein kleines Unternehmen mit weniger als 20
Mitarbeitern und ein normales Unternehmen gemacht. Diese Unterscheidung
kann unter Umständen dazu führen, dass ein Forschungsunternehmen
ausgegliedert oder rechtlich getrennt gegründet werden sollte.
Um
sich für diese Steuererleichterungen zu qualifizieren, muss
das Unternehmen allerdings vorab einen Forschungs- und Entwicklungsplan
für Aktivitäten nach dem 1. Juli 2002 anfertigen. Dieser
Plan muss dem Industry Research and Development Board auf Anfrage
vorgelegt, nicht jedoch vorab beim Finanzamt eingereicht werden.
Musterunterlagen für einen Forschungs- und Entwicklungsplan
können sie hier
herunterladen.
Beim
Anfertigen dieses Plans oder während einer Prüfung durch
das Industry Research and Development Board sollten Sie sich unbedingt
beraten lassen.
Eine
100%-ige Abschreibung über 40 Jahre kann bei Errichtung von
Immobilien zu Forschungs- und Entwicklungszwecken geltend gemacht
werden. Eine Forschungs- und Entwicklungseinrichtung kann in den
ersten drei Jahren mit 41,67 % abgeschrieben werden.
Zu
großer Empörung hat allerdings die Aussetzung des Forschungs-
und Entwicklungsprogramm „Start“ der australischen Regierung
Ende April 2002 geführt. Wegen starker Inanspruchnahme wurden
Anträge bis auf weiteres nicht bearbeitet. Diese Nachricht
war eine Hiobsbotschaft für Unternehmen, die bereits Ausgaben
vorgenommen hatten. Einige davon mussten Insolvenz anmelden. Vorteile
bei der Bewilligung im Finanzjahr 2002/2003 sollen Unternehmen in
der Nanotechnologie, Biotechnologie und interaktive Systeme erhalten.
Seit 2003 ist das Programm in reduzierter Version wieder aufgenommen
worden. Die Aussetzung muss für europäische Unternehmer
als Warnung gelten, dass in Australien Rechtssicherheit auch an
höchster Stelle nicht immer gewährleistet ist.
3.
Export Market Development Grant
Die
Export-Entwicklungsbeihilfe (Export
Market Development Grant – EMDG), ist eine primär
für australische Unternehmen entwickelte Beihilfe, welche -
ähnlich wie der niedrige australische Dollar - die schwachen
Exportaktivitäten ankurbeln soll. Unter Umständen kann
jedoch auch Ihr australisches Unternehmen - beispielsweise bei dem
Export in asiatische Länder - von dieser Unterstützung
profitieren. Im Finanzjahr 2000/2001 wurden über A$ 130 Millionen
an knapp 3000 Unternehmen ausgeschüttet. Die durchschnittliche
Förderung lag bei A$ 46.000.
Der
EMDG greift inzwischen bereits nach den ersten A$ 15.000 (vorher
A$ 20.000), die in das Exportvorhaben investiert wurden. Daraufhin
kann eine Rückerstattung von bis zu 50% der weiteren Kosten
erzielt werden. Der EMDG ist nur für kleine und mittlere Unternehmen
(KMUs) vorgesehen, die in Australien residieren. Der Umsatz im betreffenden
Jahr muss unter A$ 50 Millionen liegen. Die maximale Förderung
beträgt A$ 200.000 pro Antrag, mit einem Mindestantrag von
A$ 2.500 in den ersten beiden Jahren. Anträge können erst
nach dem Ablauf des Finanzjahres gestellt werden. Das Muster eines
Antrages können Sie einsehen unter: www.austrade.gov.au/EMDG-application-forms/default.aspx.
Förderungsfähig
sind nicht nur die Exporte von Gütern, sondern auch von Dienstleistungen
oder sogar gewerblichen Schutzrechten oder Know-how. Weiterhin werden
Anstrengungen zur Stärkung des Tourismus nach Australien, Seminare
und Veranstaltungen in Australien und auch bestimmte Dienstleistungen
für nicht in Australien wohnhafte Ausländer unternommen.
Zusätzlich zu den Kosten vor Ort können inzwischen auch
noch Flug- und Seminarkosten wie auch Kosten für Beratung für
die geplante Expansion in Höhe von zusammen insgesamt A$ 250.000
abgesetzt werden.
Exportierte
Güter müssen mindestens 50% australischen Inhalt haben.
Sollten die Güter außerhalb Australiens gefertigt worden
sein, so müssen mindestens 75% dieser Gütermindestens
50% australischen Inhalt haben.
Markenrechte müssen in Australien gehalten oder zuerst in Australien
gebraucht worden sein. Auch gewerbliche Schutzrechte oder Know-how
müssen im Wesentlichen durch Forschung oder Arbeit in Australien
entstanden sein. Bereits im Vorfeld ihrer Unternehmungen sollten
Sie die Bedingungen für eine spätere Förderung prüfen.
Insbesondere Joint Ventures bedürfen sonst im Nachhinein einer
speziellen Förderungsgenehmigung.
4.
Automotive Competitiveness and Investment Scheme
Das
ACIS wurde zur Entwicklung der Automotive Industry nach dem Jahr
2000 eingeführt. Seit dem Jahr 2001 müssen die geförderten
Unternehmen in jedem Förderungsjahr einen aktualisierten Businessplan
vorlegen, in dem die Umsätze des dritten Quartals dokumentiert
werden. Besondere Leitlinien sind in Kraft getreten, die eine „at
arms-length“ Transaktion besser klassifizieren und einen Missbrauch
ausschließen. Dieses Förderungsprogramm kann von australischen
Unternehmen auch genutzt werden, um Zölle für entsprechende
Automotive Produkte zu minimieren. Weitere Informationen stehen
hier
zur Verfügung.
5.
Innovationsfond Biotechnologie
Der
Biotechnology Innovations Fond (BIF) versucht die Kommerzialisierung
der Biotechnologie in Australien zu stärken. Nur wenige der
oft hervorragenden Spin-offs von Universitäten in Melbourne,
Brisbane und zunehmend auch in New South Wales schaffen den Sprung
ins Ausland. In der Medizintechnik dagegen schneiden die australischen
Unternehmen weltweit überdurchschnittlich gut ab. Der BIF ist
ein Programm, das finanzielle Hilfe für early-stage Projekte
bereitstellt und eine Brücke zwischen der ersten erfolgreichen
Forschungsarbeit und einer Kommerzialisierung schlagen will. Für
europäische Firmen kommt dieses Förderungsprogramm allenfalls
bei einer Ausgliederung eines Forschungsprojektes in Frage. Über
die Vergabe wird nach Wettbewerbskriterien entschieden.
6.
COMET
Kommerzialisierung
von Wachstumsunternehmen: Auch dieses Förderungsprogramm ist
eher auf australische Wachstumsunternehmen ausgerichtet und wird
im Wesentlichen in Form von Dienstleistungsunterstützungen
gewährt. Erreicht werden soll damit eine Professionalisierung
bei der Kommerzialisierung von Innovativen Geschäftsfeldern,
Prozessen und Dienstleistungen. Über die Vergabe wird nach
Wettbewerbskriterien entschieden. Antragsformulare hier
sind erhältlich.
7.
Innovationsinvestitionsfond
Der
Innovationsfond unterstützt KMUs beim Aufbau ihres Geschäfts
im Wesentlichen durch finanzielle Unterstützung bei Forschungsvorhaben.
Das geschieht in der Regel durch ein Equity Investment seitens eines
von staatlicher Seite unterstützten Risikokapitalgebers. Die
Kriterien um sich für diese Förderung zu qualifizieren
sind hier
ersichtlich.
Eine
zusätzliche Förderung kann auch durch einen PDF
(Pool Development Fund) erzielt werden.
8.
Regionales Tourismus Entwicklungsprogramm
Das
Regionale Tourismus Programm gewährt Beihilfen von A$ 50.000
bis A$ 100.000 für die Förderung von lokalen Tourismuszentren.
Weitere Förderungen für integrierte Tourismus Entwicklungsprojekte
bestehen zwischen A$ 500.000 und A$ 500.000. Zusätzliche Informationen
finden Sie hier.
9.
Equity Fond für erneuerbare Energien
Der
Equity Fond für erneuerbare Energien (Renewable Energy Equity
Fund - REEF) ist vom Australian Greenhouse Office aufgelegt. Er
bietet Umwelttechnologiefirmen unter bestimmten Bedingungen die
Möglichkeit einer Equity Finanzierung von Forschungsvorhaben
im Bereich der Umwelttechnik an.
Das Unternehmen, welches sich in einer Gründungs- oder Start-up-phase
befinden muss, wird bis zu einem Betrag von A$ 3 Millionen gefördert.
Die Mehrheit der Angestellten und der Aktiva muss in Australien
liegen. Der durchschnittliche Umsatz in den letzten beiden Jahren
vor Antragsstellung darf A$ 4 Millionen nicht übersteigen,
der Gesamtumsatz darf in keinem der beiden Jahre höher als
A$ 5 Millionen liegen. Interessant kann dieses Förderungsprogramm
für eine Ausgliederung der Forschung von erneuerbaren Energien
sein. Mehr Informationen sind hier
vorhanden.
10.
Textilien, Bekleidung und Schuhproduktionsförderung im Ausland
und strategisches Investitionsprogramm
Interessanterweise
unterstützt der australische Staat Unternehmen, die im Ausland
Textil-, Bekleidungs- und Schuhprodukte mit überwiegend australischen
Materialien (einschließlich Leder) herstellen und sie dann
wieder in den australischen Markt importieren. Der ausländische
Anteil der Materialien darf 20% nicht übersteigen. Der Exporteur
der Rohstoffe und der Importeur der Waren müssen identisch
sein. Das Programm existiert seit 1999.
Weitere Informationen und Telefonnummern sind hier
vorhanden.
11.
Tradex
Tradex
wurde im Jahre 2000 durch den Tradex Scheme Act ins Leben gerufen.
Es ermöglicht die zoll- und steuerfreie Einfuhr von Waren nach
Australien, wenn diese innerhalb von 12 Monaten entweder wieder
exportiert werden oder in anderen Waren verarbeitet werden, die
wiederum exportiert werden. Zusätzliche Informationen sind
hier
erhältlich.
|