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Bundesstaatliche Förderungen in Australien

 

Nachfolgend werden ausschließlich bundesstaatliche Förderungen erörtert. Darüber hinaus können Sie jedoch unter Umständen Vorteile regionaler Förderungsprogramme in Anspruch nehmen. Im Rahmen regionaler Strukturförderung werden primär unterentwickelte Regionen als besonders förderungswürdig eingestuft. Daneben fördern die Bundesstaaten grundsätzlich exportorientierte Investitionen, da diese zum Ausgleich der Terms of Trades Australiens beitragen und zudem keine Konkurrenz zu den einheimischen Produkten darstellen. Bitte erkundigen Sie sich nach regionalen Förderungen, nachdem Sie den Investitionsstandort genauer lokalisiert haben.

 

1. Förderung Regionaler Stützpunkte

Regionale Stützpunkte (Regional Headquarters) von multinationalen Konzernen genießen besondere Vorzüge. Diese Vorzüge umschließen:

  • Befreiung von der Kapitalertragssteuer für bestimmte Dividenden aus dem Ausland, die durch einen Regionalen Stützpunkt an einen nicht am regionalen Stützpunkt ansässigen Anteilseigner ausgeschüttet werden.
  • Anrechnungsfähigkeit von Kapital und Umsatzkosten, die zur Errichtung von Strukturen in Australien dienen und vorwiegend dem Regionalen Stützpunkt nützen.
  • Anrechnungsfähigkeit von Erstattungen von Kapital und Umsatzkosten des Regionalen Stützpunktes, die vorher von einem nicht am regionalen Stützpunkt ansässigen verbundenen Unternehmen aufgebracht wurden.

Kosten für Machbarkeitsstudien, den Erwerb von mobilen Gütern oder Sitzverlegung zwischen Standorten innerhalb Australiens sind allerdings nicht anrechenbar.

Das Programm zu Förderung Regionaler Stützpunkte bringt indes nicht nur finanzielle, sondern auch praktische Vorteile. So können leichter ständige Aufenthaltserlaubnisse und Langzeit Business Visa für das Personal binnen kurzem bewilligt werden und verschiedene Prüfungen durch die Immigrationsbehörde übersprungen werden. Dies betrifft jedoch nur bereits beschäftigtes Firmenpersonal und nicht neu zu diesem Vorhaben eingestelltes Personal.

Wichtig ist, dass das Programm auch auf Firmen Anwendung finden kann, die bereits in Australien tätig sind und ihre Firmentätigkeit ausdehnen wollen.

Nachgewiesen werden muss, dass die Gruppe dem Regionalen Stützpunkt in internationalen Tätigkeiten wie Finanzmanagement, Geschäftsplanung, Marketing Training, der technischen und der Produktunterstützung, Forschung und Entwicklung sowie der Produktion Unterstützung zuteil werden lässt. Zudem muss ein nennenswertes Geschäft und ein bedeutender wirtschaftlicher und beschäftigungspolitischer Vorteil für Australien aufgezeigt werden.

 

2. Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen

Auch nach den Änderungen in der Gesetzgebung von Ende 2001 und den Richtlinien des Industry Research and Development Board vom 15. Dezember 2001 sind die Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen Australiens immer noch großzügig bemessen. In einem Staat der mehr von seinen Ideen als von seinen großen Einwohnerzahlen lebt, werden Ausbildung und Forschung groß geschrieben. Australien versteht es daher nach wie vor, europäische Unternehmen im Forschungsbereich hin nach Australien und weg von Singapur zu locken. Die Verknüpfung mit institutionellen Einrichtungen wie Universitäten läuft in Australien hervorragend. Die Landesregierungen unterstützen ihre Universitäten und Forschungseinrichtungen auch beispielhaft in der Kommerzialisierung ihrer wissenschaftlichen Ergebnisse.

Für die Finanzjahre nach dem 30. Juni 2001 kann eine direkte Erstattung von 37,5 Cents pro A$ 1 erzielt werden. Das gilt für Unternehmen mit weniger als 5 Millionen A$ Umsatz, die zwischen A$ 20.000 und 1 Million an Forschungs- und Entwicklungsausgaben verwendet haben. Grundsätzlich gilt eine Abzugsfähigkeit von 125% der zu versteuernden Kosten (von 30% Unternehmenssteuer.) In bestimmten Kategorien kann auch eine Abzugsfähigkeit von 175% erzielt werden. Dann steigt der Rückerstattungsbetrag auf 52.5 Cents pro ausgegebenem A$.

Unterschiede werden im Hinblick auf ein kleines Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern und ein normales Unternehmen gemacht. Diese Unterscheidung kann unter Umständen dazu führen, dass ein Forschungsunternehmen ausgegliedert oder rechtlich getrennt gegründet werden sollte.

Um sich für diese Steuererleichterungen zu qualifizieren, muss das Unternehmen allerdings vorab einen Forschungs- und Entwicklungsplan für Aktivitäten nach dem 1. Juli 2002 anfertigen. Dieser Plan muss dem Industry Research and Development Board auf Anfrage vorgelegt, nicht jedoch vorab beim Finanzamt eingereicht werden. Musterunterlagen für einen Forschungs- und Entwicklungsplan können sie hier herunterladen.

Beim Anfertigen dieses Plans oder während einer Prüfung durch das Industry Research and Development Board sollten Sie sich unbedingt beraten lassen.

Eine 100%-ige Abschreibung über 40 Jahre kann bei Errichtung von Immobilien zu Forschungs- und Entwicklungszwecken geltend gemacht werden. Eine Forschungs- und Entwicklungseinrichtung kann in den ersten drei Jahren mit 41,67 % abgeschrieben werden.

Zu großer Empörung hat allerdings die Aussetzung des Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Start“ der australischen Regierung Ende April 2002 geführt. Wegen starker Inanspruchnahme wurden Anträge bis auf weiteres nicht bearbeitet. Diese Nachricht war eine Hiobsbotschaft für Unternehmen, die bereits Ausgaben vorgenommen hatten. Einige davon mussten Insolvenz anmelden. Vorteile bei der Bewilligung im Finanzjahr 2002/2003 sollen Unternehmen in der Nanotechnologie, Biotechnologie und interaktive Systeme erhalten. Seit 2003 ist das Programm in reduzierter Version wieder aufgenommen worden. Die Aussetzung muss für europäische Unternehmer als Warnung gelten, dass in Australien Rechtssicherheit auch an höchster Stelle nicht immer gewährleistet ist.

 

3. Export Market Development Grant

Die Export-Entwicklungsbeihilfe (Export Market Development Grant – EMDG), ist eine primär für australische Unternehmen entwickelte Beihilfe, welche - ähnlich wie der niedrige australische Dollar - die schwachen Exportaktivitäten ankurbeln soll. Unter Umständen kann jedoch auch Ihr australisches Unternehmen - beispielsweise bei dem Export in asiatische Länder - von dieser Unterstützung profitieren. Im Finanzjahr 2000/2001 wurden über A$ 130 Millionen an knapp 3000 Unternehmen ausgeschüttet. Die durchschnittliche Förderung lag bei A$ 46.000.

Der EMDG greift inzwischen bereits nach den ersten A$ 15.000 (vorher A$ 20.000), die in das Exportvorhaben investiert wurden. Daraufhin kann eine Rückerstattung von bis zu 50% der weiteren Kosten erzielt werden. Der EMDG ist nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) vorgesehen, die in Australien residieren. Der Umsatz im betreffenden Jahr muss unter A$ 50 Millionen liegen. Die maximale Förderung beträgt A$ 200.000 pro Antrag, mit einem Mindestantrag von A$ 2.500 in den ersten beiden Jahren. Anträge können erst nach dem Ablauf des Finanzjahres gestellt werden. Das Muster eines Antrages können Sie einsehen unter: www.austrade.gov.au/EMDG-application-forms/default.aspx.

Förderungsfähig sind nicht nur die Exporte von Gütern, sondern auch von Dienstleistungen oder sogar gewerblichen Schutzrechten oder Know-how. Weiterhin werden Anstrengungen zur Stärkung des Tourismus nach Australien, Seminare und Veranstaltungen in Australien und auch bestimmte Dienstleistungen für nicht in Australien wohnhafte Ausländer unternommen. Zusätzlich zu den Kosten vor Ort können inzwischen auch noch Flug- und Seminarkosten wie auch Kosten für Beratung für die geplante Expansion in Höhe von zusammen insgesamt A$ 250.000 abgesetzt werden.

Exportierte Güter müssen mindestens 50% australischen Inhalt haben. Sollten die Güter außerhalb Australiens gefertigt worden sein, so müssen mindestens 75% dieser Gütermindestens 50% australischen Inhalt haben.

Markenrechte müssen in Australien gehalten oder zuerst in Australien gebraucht worden sein. Auch gewerbliche Schutzrechte oder Know-how müssen im Wesentlichen durch Forschung oder Arbeit in Australien entstanden sein. Bereits im Vorfeld ihrer Unternehmungen sollten Sie die Bedingungen für eine spätere Förderung prüfen. Insbesondere Joint Ventures bedürfen sonst im Nachhinein einer speziellen Förderungsgenehmigung.

 

4. Automotive Competitiveness and Investment Scheme

Das ACIS wurde zur Entwicklung der Automotive Industry nach dem Jahr 2000 eingeführt. Seit dem Jahr 2001 müssen die geförderten Unternehmen in jedem Förderungsjahr einen aktualisierten Businessplan vorlegen, in dem die Umsätze des dritten Quartals dokumentiert werden. Besondere Leitlinien sind in Kraft getreten, die eine „at arms-length“ Transaktion besser klassifizieren und einen Missbrauch ausschließen. Dieses Förderungsprogramm kann von australischen Unternehmen auch genutzt werden, um Zölle für entsprechende Automotive Produkte zu minimieren. Weitere Informationen stehen hier zur Verfügung.

 

5. Innovationsfond Biotechnologie

Der Biotechnology Innovations Fond (BIF) versucht die Kommerzialisierung der Biotechnologie in Australien zu stärken. Nur wenige der oft hervorragenden Spin-offs von Universitäten in Melbourne, Brisbane und zunehmend auch in New South Wales schaffen den Sprung ins Ausland. In der Medizintechnik dagegen schneiden die australischen Unternehmen weltweit überdurchschnittlich gut ab. Der BIF ist ein Programm, das finanzielle Hilfe für early-stage Projekte bereitstellt und eine Brücke zwischen der ersten erfolgreichen Forschungsarbeit und einer Kommerzialisierung schlagen will. Für europäische Firmen kommt dieses Förderungsprogramm allenfalls bei einer Ausgliederung eines Forschungsprojektes in Frage. Über die Vergabe wird nach Wettbewerbskriterien entschieden.

 

6. COMET

Kommerzialisierung von Wachstumsunternehmen: Auch dieses Förderungsprogramm ist eher auf australische Wachstumsunternehmen ausgerichtet und wird im Wesentlichen in Form von Dienstleistungsunterstützungen gewährt. Erreicht werden soll damit eine Professionalisierung bei der Kommerzialisierung von Innovativen Geschäftsfeldern, Prozessen und Dienstleistungen. Über die Vergabe wird nach Wettbewerbskriterien entschieden. Antragsformulare hier sind erhältlich.

 

7. Innovationsinvestitionsfond

Der Innovationsfond unterstützt KMUs beim Aufbau ihres Geschäfts im Wesentlichen durch finanzielle Unterstützung bei Forschungsvorhaben. Das geschieht in der Regel durch ein Equity Investment seitens eines von staatlicher Seite unterstützten Risikokapitalgebers. Die Kriterien um sich für diese Förderung zu qualifizieren sind hier ersichtlich.

Eine zusätzliche Förderung kann auch durch einen PDF (Pool Development Fund) erzielt werden.

 

8. Regionales Tourismus Entwicklungsprogramm

Das Regionale Tourismus Programm gewährt Beihilfen von A$ 50.000 bis A$ 100.000 für die Förderung von lokalen Tourismuszentren. Weitere Förderungen für integrierte Tourismus Entwicklungsprojekte bestehen zwischen A$ 500.000 und A$ 500.000. Zusätzliche Informationen finden Sie hier.

 

9. Equity Fond für erneuerbare Energien

Der Equity Fond für erneuerbare Energien (Renewable Energy Equity Fund - REEF) ist vom Australian Greenhouse Office aufgelegt. Er bietet Umwelttechnologiefirmen unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einer Equity Finanzierung von Forschungsvorhaben im Bereich der Umwelttechnik an.
Das Unternehmen, welches sich in einer Gründungs- oder Start-up-phase befinden muss, wird bis zu einem Betrag von A$ 3 Millionen gefördert. Die Mehrheit der Angestellten und der Aktiva muss in Australien liegen. Der durchschnittliche Umsatz in den letzten beiden Jahren vor Antragsstellung darf A$ 4 Millionen nicht übersteigen, der Gesamtumsatz darf in keinem der beiden Jahre höher als A$ 5 Millionen liegen. Interessant kann dieses Förderungsprogramm für eine Ausgliederung der Forschung von erneuerbaren Energien sein. Mehr Informationen sind hier vorhanden.

10. Textilien, Bekleidung und Schuhproduktionsförderung im Ausland und strategisches Investitionsprogramm

Interessanterweise unterstützt der australische Staat Unternehmen, die im Ausland Textil-, Bekleidungs- und Schuhprodukte mit überwiegend australischen Materialien (einschließlich Leder) herstellen und sie dann wieder in den australischen Markt importieren. Der ausländische Anteil der Materialien darf 20% nicht übersteigen. Der Exporteur der Rohstoffe und der Importeur der Waren müssen identisch sein. Das Programm existiert seit 1999.
Weitere Informationen und Telefonnummern sind hier vorhanden.

 

11. Tradex

Tradex wurde im Jahre 2000 durch den Tradex Scheme Act ins Leben gerufen. Es ermöglicht die zoll- und steuerfreie Einfuhr von Waren nach Australien, wenn diese innerhalb von 12 Monaten entweder wieder exportiert werden oder in anderen Waren verarbeitet werden, die wiederum exportiert werden. Zusätzliche Informationen sind hier erhältlich.