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Die
Durchsetzung von Geldforderungen in Australien – debt recovery
in Australia
Wie
geht man als europäisches Unternehmen vor, wenn ein australischer
Gläubiger nicht oder nur sehr schleppend zahlt? Dieser Artikel
soll einige Hintergrundinformationen aufzeigen, kann jedoch keine
individuelle Rechtsberatung ersetzen:
1. Die Praxis zeigt leider, dass europäische Firmen manchmal
erhebliche Schwierigkeiten haben, ausstehende Forderungen gegenüber
australischen Firmen durchzusetzen. Dazu tragen nicht nur die teuren
Gerichtsverfahren bei, sondern auch die ungünstige Kostenregelung,
wonach auch die obsiegende Partei etwa ein Drittel der eigenen Anwaltskosten
selbst tragen muss. Der Gerichtsverhandlung ist in Australien ähnlich
wie in den USA die sogenannte „discovery“ vorgeschaltet.
Das bedeutet in der Regel, dass auf Aufforderung der Gegenseite
oder des Gerichts hin alle relevanten Dokumente für das Verfahren
offenbart werden müssen (Getreu dem Motto: „Bitte übersenden
Sie den Schriftverkehr in der Angelenheit zwischen 1999 und 2005!“).
Weiterhin müssen die für den Vorgang Verantwortlichen
zu längere Fragenkatalogen schriftlich Auskunft erteilen. Ein
Gerichtsverfahren in Australien lohnt sich deshalb oft nur bei höheren
Beträgen (A$ 50.000 werden von einigen hier als Untergrenze
genannt).
2. Dennoch gibt es in Australien Möglichkeiten auch außergerichtlich
zum Erfolg zu kommen. Eine sorgfältig geplante Strategie ist
daher jedoch unerlässlich. Wir empfehlen grundsätzlich
eine Bündelung verschiedener Maßnahmen, um den Druck
auf den Schuldner stufenweise zu erhöhen. Oftmals lässt
sich ein teueres Gerichtsverfahren vermeiden, indem zunächst
wirkungsvoll Druck auf den Schuldner ausgeübt wird, so dass
eine Zahlung auf dem Verhandlungsweg erreicht werden kann.
3. Letter of Demand
Der erste Schritt bei der Durchsetzung von Geldforderungen ist,
einen Letter of Demand (vergleichbar mit dem deutschen Mahnschreiben)
auszusenden. Dieser bedarf keiner besonderen Form. Bleibt die Forderung
dennoch aus, können gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
In vielen Fällen ist eine so genannte Statutory Demand allerdings
der effektivere und kostengünstigere Weg.
4. Statutory Demand
4.1 Die Statutory Demand ist ein wirkungsvolles Mittel, um Druck
auf den Schuldner aufzubauen, da sie ein Forderungsschreiben mit
einem Antrag auf Insolvenz des Schuldners verknüpft. Sie kann
auch zugestellt werden, ohne dass vorher eine richterliche Entscheidung
erwirkt werden müsste. Sie ist in etwa mit einem Mahnbescheid
vergleichbar, der mit einem Insolvenzantrag verknüpft ist.
Zwei Voraussetzungen müssen aber unbedingt beachtet werden,
bevor eine Statutory Demand eingesetzt werden kann. Zum einen müssen
die Schulden mehr als A$ 2,000 betragen. Zum anderen darf es über
das Bestehen der Forderung keine Zweifel geben. Sollten solche dennoch
bestehen, kann der Schuldner den Supreme Court oder Federal Court
anrufen, um die Statutory Demand aufzuheben. Unsere Erfahrung zeigt
leider, dass australische Unternehmen solche Zweifel manchmal fabrizieren,
um einer Statutory Demand auszuweichen. Eine solche Demand ist deshalb
in der Regel nur dann zu empfehlen, wenn ein Gericht das Bestehen
der Forderung festgestellt hat oder wenn der Schuldner selbst die
Forderung anerkannt hat und dies auch bewiesen werden kann. Empfehlenswert
ist es daher, sich ausstehende Forderung schon zu einem frühen
Zeitpunkt von dem australischen Unternehmen schriftlich anerkennen
zu lassen. Kann ein solcher Beweis nicht erbracht werden, bedeutet
dies in der Praxis oft, dass man auf den teuerern Rechtsweg zurückgreifen
muss.
4.2 Das Schuldner-Unternehmen hat ab Zustellung der Statutory Demand
21 Tage Zeit, die offenen Forderungen zu begleichen oder beim Gericht
die Aufhebung der Statutory Demand zu beantragen. Waren die Forderungen
während dieser Zeit nicht bezahlt und auch kein Antrag bei
Gericht gestellt, wird das Unternehmen des Schuldners als insolvent
erachtet. Dies ist Grundlage für einen Antrag, einen Insolvenzverwalter
für die Gesellschaft zu bestellen und das Unternehmen zwecks
Auflösung abzuwickeln. Der Liquidator beginnt dann, das Betriebsvermögen
zu liquidieren, Ansprüche von Gläubigern anzuerkennen
und diese entsprechend den gesetzlich normierten Prioritäten
auszuzahlen.
5. Gerichtsverfahren
Alternativ kommt ein Gerichtsverfahren in Frage. Dieses beginnt
mit dem Einreichen einer Klageschrift (Statement of Claim) beim
zuständigen Gericht, wobei sich die Zuständigkeiten folgendermaßen
ergeben:
(a) Der Supreme Court ist für alle Streitigkeiten in Bezug
auf Geldforderungen
von mehr als A$ 750,000 zuständig.
(b) Der District Court ist für Geldforderungen zwischen A$
60,000 bis A$ 750,000 zuständig.
(c) Der Local Court ist ausschließlich für Streitigkeiten
bis A$ 60,000 zuständig.
Wenn der Beklagte nicht innerhalb von 28 Tagen nach Zustellung der
Klage auf diese mit einer Klageerwiderung (Statement of Defense)
reagiert, kann der Kläger ein Versäumnisurteil (Judgement
by Default) beantragen. Anderenfalls bestimmt das Gericht einen
Termin zur ersten Beschlussanhörung.
Geklärt werden muss außerdem die Kostenfrage. Gewöhnlich
ergeht eine Kostengrundentscheidung dahingehend, dass die unterlegene
Partei die Rechtsverfolgungskosten der obsiegenden Partei zu tragen
hat. Bei diesen Kosten handelt es sich um die sogenannten Party-and-Party
Kosten. Ihr Anwalt wird versuchen, eine Vereinbarung mit dem gegnerischen
Anwalt zu erreichen, um diese Kosten festzusetzen. Sollte dies misslingen,
wird er einen Kostenfestsetzungsantrag stellen, wonach die Kosten
durch den Supreme Court festgesetzt werden. Diese decken den Großteil
der gegenüber dem Anwalt geschuldeten Kosten ab. Allerdings
verbleibt ein Teil an Kosten, der nicht erstattungsfähig ist
(Direct Lawyer and Client Costs). Nach unserer Erfahrung decken
die Party-and-Party Kosten zwischen 60 und 75% der Anwaltskosten
ab. Dies führt leider dazu, dass sich bei geringeren Geldbeträgen
eine Klage oft nicht lohnt. Im Einzelfall können sich viele
Besonderheiten ergeben.
6 . Vorbeugung
Umsichtige Unternehmen können versuchen, diese Probleme zu
vermeiden, indem sie frühzeitig juristischen Rat einholen und
sich absichern. In Australien ist es durchaus üblich, Ware
erst nach Bezahlung zu liefern, und wer dieses durchsetzen kann,
sollte davon Gebrauch machen. Alternativ kommt eine so genannte
Retention of Title Clause in Frage, die mit dem deutschen Eigentumsvorbehalt
vergleichbar ist. Eingesetzt werden solche Klauseln, um die sonst
geltende Vermutung zu widerlegen, dass das Eigentum bei Lieferung
auf den Käufer übergeht. Dies bedeutet, dass der Käufer
die Ware zurücknehmen kann, sollte sie nicht bezahlt werden.
Dies gilt auch bei Insolvenz des Käufers. Solche Vertragsklauseln
müssen allerdings sehr vorsichtig formuliert werden, da sonst
die Gefahr besteht, dass Gerichte sie für ungültig erklären.
Einen verlängerten Eigentumsvorbehalt gibt es in Australien
nicht.
Problematisch in diesem Zusammenhang ist beispielsweise, das Waren,
die unter Eigentumsvorbehalt stehen, einwandfrei als solche identifizierbar
sein müssen. Dies ist generell kein Problem, wenn die Waren
mit Seriennummern versehen sind. Es kann aber Probleme bereiten,
wenn es sich um Standardprodukte handelt, bei denen dies nicht der
Fall ist. Vermeiden ließe sich dieses Problem, indem im Vertrag
festgelegt wird, dass sämtliche Waren, die vom Verkäufer
geliefert wurden, dessen Eigentum bleiben, bis alle Forderungen
beglichen sind (Kontokorrentvorbehalt). Problematisch ist allerdings,
dass eine solche Formulierung oft so weit reichend ist, dass unter
Umständen eine Registrierung erforderlich ist. Ohne diese wäre
die gesamte Klausel nichtig.
Festlegen sollte man außerdem, was geschieht, wenn der Verkäufer
die gelieferte Ware weiterverarbeitet. Anderenfalls lässt sich
ein Eigentumsvorbehlt nicht mehr durchsetzen, sobald die Ware untrennbar
mit anderen Gütern zu einem neuen Produkt verbunden wird. Schließlich
sollte man auch sicherstellen, dass der Eigentumsvorbehalt tatsächlich
Vertragsbestandteil wird.
Wolfgang Babeck ist Rechtsanwalt in Sydney, Australien. Er und sein
Team in der Rechtsanwaltskanzlei helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung
oder dem Eintreiben von Forderungen in Australien. Oft ist er auch
als Korrespondenzanwalt in Australien für andere Kanzleien
tätig.
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