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South
Australia Innovation and Investment Fund
Hinweis:
Der SAFSA Structural Adjustment Fund for South Australia wurde inzwischen
umbenannt in South Australia Innovation and Investment Fund. Das
Volumen beträgt 30 Mio A$. Es können noch Anträge
bis zum 29. Mai 2009 gestellt werden. Weitere Informatioinen finden
Sie hier.
Wichtiges zum Hintergrund des SAFSA finden Sie im folgenden Text:
Anlässlich
der Unternehmensentscheidung von Mitsubishi Motors Corporation,
seine Fabrik in Lonsdale (Adelaide, Australien) zu schließen
und die Anzahl der Arbeitsplätze in Tonsley Park zu reduzieren,
hat sich die australische Regierung entschlossen, ein 50 Millionen
Dollar schweres Strukturmaßnahmen-Förderungsprogramm
für South Australia aufzulegen.
Dieses
Förderungsprogramm beinhaltet neben einem Arbeitsmarktprogramm,
das auf die Bedürfnisse von entlassenen Arbeitskräften
zugeschnitten ist, auch die Bereitstellung von Investitionsmitteln,
mit denen Investoren nachhaltig Arbeitsplätze in South Australia
schaffen können. Diese Förderungsmittel werden vom Structural
Adjustment Fund for South Australia ("SAFSA") bereitgestellt,
ein gemeinsamer Fond der australischen Regierung (40 Mio. AUD) und
der Landesregierung von South Australia (5 Mio. AUD).
Zweck
des Förderprogramms
Der
Fond bezweckt die Förderung von Unternehmen, die auf Dauer
neue Arbeitsplätze in South Australia und insbesondere in der
Umgebung von Adelaide (in dessen südlichen Bezirken) zu schaffen
beabsichtigen, wie beispielsweise die Errichtung einer neuen Produktionsstätte
oder die Vergrößerung von Produktionskapazitäten.
Nicht beabsichtigt ist die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen,
mit Ausnahme solcher Maßnahmen, die lediglich als Beiwerk
der neuen Produktionsstätte anfallen.
Diejenigen
Investitionen werden bevorzugt gefördert, die denjenigen Regionen,
die von der Standortschließungsentscheidung von Mitsubishi
betroffen sind, Vorteile bieten. Projekte, die neue Arbeitsplätze
lediglich auf Kosten bereits bestehender Arbeitsplätze schaffen,
werden nicht begünstigt.
Förderungsvoraussetzungen
Anträge
auf Förderung werden nur bis spätestens zum 30. Juni 2006
angenommen. Mit erfolgreichem Antrag werden die Zuschüsse progressiv
ausbezahlt. Der Empfänger der Zuschüsse erklärt sich
des weiteren damit einverstanden, dass sein Unternehmen für
Studien herangezogen werden kann, die den Produktionsstandort South
Australia und Australien untersuchen. Das Förderungsprogramm
endet zum 30. Juni 2007.
Die
Anträge sollten so aufgebaut sein, dass die Förderungs-
und Bewertungskriterien vollständig überprüfbar sind.
Die Antragsteller werden aufgefordert, die Erfolgsaussichten ihres
Projekts vorab kritisch zu prüfen, bevor signifikante Ressourcen
auf die Antragstellung verwendet werden. Gemeinschaftsprojekte müssen
einen (einzigen) Ansprechpartner benennen.
Förderungsvoraussetzungen
Förderungsberechtigt
sind entweder industrielle Projekte oder solche Konsortien, die
sowohl eine ABN (Australian Business Number) und eine ACN (Australian
Company Number) vorweisen können, und die
- mit
der Regierung von Australien und von South Australia rechtsgültige
Verträge schließen können und
- Finanzmittel
(ohne Berücksichtigung von Sacheinlagen und anderen staatlichen
Zuschüssen) in zumindest einer der Förderung entsprechenden
Höhe investieren.
Bewertungskriterien
Anträge,
die die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden einzelfallbezogen
bewertet und mit anderen Anträgen und bereits genehmigten Projekten
anhand der nachstehenden Kriterien verglichen:
- Das
Vorhaben bietet signifikante ökonomische Vorteile durch
a.
eine substantielle Investition, die auf Dauer neue Arbeitsplätze
zu schaffen geeignet ist, und
b.
eine gleichzeitige Förderung anderer Industriezweige
bewirkt, sei es auf Abnehmer-, sei es auf Zuliefererseite.
c.
Um zu vermeiden, dass die staatliche Förderung den Antragsteller
gegenüber Mitbewerbern ungerecht bevorteilt, darf das
Projekt nicht zu einer Verdrängung bereits bestehender
Produktionsbetriebe führen.
-
Maßgebliches
Kriterium ist auch die Anzahl der neu zu schaffenden Arbeitsplätze.
-
Das
Vorhaben darf ohne die staatliche Förderung nur unter
stark erschwerten Bedingungen durchführbar sein bzw.
die staatliche Förderung muss positive Auswirkungen auf
das Ausmaß bzw. den Zeitpunkt der Investition haben.
-
Auch
ohne die staatliche Unterstützung muss das Vorhaben Gewähr
dafür bieten, langfristig existent zu sein.
-
Das
Vorhaben muss sich mit der strategischen wirtschaftlichen
Ausrichtung von South Australia vereinbaren lassen, einschließlich
der geplanten Expansion der Exporttätigkeit.
- Das
Volumen der speziellen Projektunterstützung steht im Zusammenhang
mit anderen Förderungen auf föderativer oder Landesebene.
-
Positiv
berücksichtigt werden wirtschaftlich günstige diversifizierende
Auswirkungen des Projekts, insbesondere in den südlichen
Regionen.
-
Die
nachgesuchte Unterstützung muss mit den internationalen
Verpflichtungen Australiens und insbesondere den Vorgaben
der WTO vereinbar sein.
Einschränkungen
Die
Mindestfördersumme beträgt 1 Million AUD. Die maximale
Förderung beträgt, außer in besonderen Fällen
und bei vorheriger Zustimmung des Wirtschaftsministeriums und des
Vize-Premierministers von South Australia, 10 Millionen AUD. Es
gelten die nachfolgenden Einschränkungen:
-
Der
Antragsteller muss dem Unternehmen Finanzmittel (ohne Berücksichtigung
von Sacheinlagen und anderen staatlichen Zuschüssen) mindestens
in einer der Förderung entsprechenden Höhe zur Verfügung
stellen.
-
Die
Förderung wird maximal bis zu 50% der veranschlagten Gesamtkosten
gewährt.
-
Vorhaben,
die keine nachhaltige Steigerung, sondern lediglich eine Verlagerung
von Produktionskapazitäten bewirken, werden nicht berücksichtigt.
-
Eine
Förderung kann nicht rückwirkend gewährt werden.
Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Projektkosten,
die erst nach der Förderungsbewilligung angefallen sind
und die die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, nachträglich
als förderungswürdig anerkannt werden.
Steuerliche
Aspekte
Förderungsgelder
sind mehrwertsteuerpflichtig (GST) und stellen steuerpflichtiges
Einkommen dar. Weitere steuerliche Fragen sollten an einen Steuerberater
oder an das Australian Tax Office
gerichtet werden.
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