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South Australia Innovation and Investment Fund

 

Hinweis: Der SAFSA Structural Adjustment Fund for South Australia wurde inzwischen umbenannt in South Australia Innovation and Investment Fund. Das Volumen beträgt 30 Mio A$. Es können noch Anträge bis zum 29. Mai 2009 gestellt werden. Weitere Informatioinen finden Sie hier. Wichtiges zum Hintergrund des SAFSA finden Sie im folgenden Text:

Anlässlich der Unternehmensentscheidung von Mitsubishi Motors Corporation, seine Fabrik in Lonsdale (Adelaide, Australien) zu schließen und die Anzahl der Arbeitsplätze in Tonsley Park zu reduzieren, hat sich die australische Regierung entschlossen, ein 50 Millionen Dollar schweres Strukturmaßnahmen-Förderungsprogramm für South Australia aufzulegen.

Dieses Förderungsprogramm beinhaltet neben einem Arbeitsmarktprogramm, das auf die Bedürfnisse von entlassenen Arbeitskräften zugeschnitten ist, auch die Bereitstellung von Investitionsmitteln, mit denen Investoren nachhaltig Arbeitsplätze in South Australia schaffen können. Diese Förderungsmittel werden vom Structural Adjustment Fund for South Australia ("SAFSA") bereitgestellt, ein gemeinsamer Fond der australischen Regierung (40 Mio. AUD) und der Landesregierung von South Australia (5 Mio. AUD).

 

Zweck des Förderprogramms

Der Fond bezweckt die Förderung von Unternehmen, die auf Dauer neue Arbeitsplätze in South Australia und insbesondere in der Umgebung von Adelaide (in dessen südlichen Bezirken) zu schaffen beabsichtigen, wie beispielsweise die Errichtung einer neuen Produktionsstätte oder die Vergrößerung von Produktionskapazitäten. Nicht beabsichtigt ist die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen, mit Ausnahme solcher Maßnahmen, die lediglich als Beiwerk der neuen Produktionsstätte anfallen.

Diejenigen Investitionen werden bevorzugt gefördert, die denjenigen Regionen, die von der Standortschließungsentscheidung von Mitsubishi betroffen sind, Vorteile bieten. Projekte, die neue Arbeitsplätze lediglich auf Kosten bereits bestehender Arbeitsplätze schaffen, werden nicht begünstigt.

 

Förderungsvoraussetzungen

Anträge auf Förderung werden nur bis spätestens zum 30. Juni 2006 angenommen. Mit erfolgreichem Antrag werden die Zuschüsse progressiv ausbezahlt. Der Empfänger der Zuschüsse erklärt sich des weiteren damit einverstanden, dass sein Unternehmen für Studien herangezogen werden kann, die den Produktionsstandort South Australia und Australien untersuchen. Das Förderungsprogramm endet zum 30. Juni 2007.

Die Anträge sollten so aufgebaut sein, dass die Förderungs- und Bewertungskriterien vollständig überprüfbar sind. Die Antragsteller werden aufgefordert, die Erfolgsaussichten ihres Projekts vorab kritisch zu prüfen, bevor signifikante Ressourcen auf die Antragstellung verwendet werden. Gemeinschaftsprojekte müssen einen (einzigen) Ansprechpartner benennen.

 

Förderungsvoraussetzungen

Förderungsberechtigt sind entweder industrielle Projekte oder solche Konsortien, die sowohl eine ABN (Australian Business Number) und eine ACN (Australian Company Number) vorweisen können, und die

  • mit der Regierung von Australien und von South Australia rechtsgültige Verträge schließen können und
  • Finanzmittel (ohne Berücksichtigung von Sacheinlagen und anderen staatlichen Zuschüssen) in zumindest einer der Förderung entsprechenden Höhe investieren.

 

Bewertungskriterien

Anträge, die die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden einzelfallbezogen bewertet und mit anderen Anträgen und bereits genehmigten Projekten anhand der nachstehenden Kriterien verglichen:

  1. Das Vorhaben bietet signifikante ökonomische Vorteile durch

    a. eine substantielle Investition, die auf Dauer neue Arbeitsplätze zu schaffen geeignet ist, und

    b. eine gleichzeitige Förderung anderer Industriezweige bewirkt, sei es auf Abnehmer-, sei es auf Zuliefererseite.

    c. Um zu vermeiden, dass die staatliche Förderung den Antragsteller gegenüber Mitbewerbern ungerecht bevorteilt, darf das Projekt nicht zu einer Verdrängung bereits bestehender Produktionsbetriebe führen.

  2. Maßgebliches Kriterium ist auch die Anzahl der neu zu schaffenden Arbeitsplätze.
  3. Das Vorhaben darf ohne die staatliche Förderung nur unter stark erschwerten Bedingungen durchführbar sein bzw. die staatliche Förderung muss positive Auswirkungen auf das Ausmaß bzw. den Zeitpunkt der Investition haben.
  4. Auch ohne die staatliche Unterstützung muss das Vorhaben Gewähr dafür bieten, langfristig existent zu sein.
  5. Das Vorhaben muss sich mit der strategischen wirtschaftlichen Ausrichtung von South Australia vereinbaren lassen, einschließlich der geplanten Expansion der Exporttätigkeit.
  6. Das Volumen der speziellen Projektunterstützung steht im Zusammenhang mit anderen Förderungen auf föderativer oder Landesebene.
  7. Positiv berücksichtigt werden wirtschaftlich günstige diversifizierende Auswirkungen des Projekts, insbesondere in den südlichen Regionen.
  8. Die nachgesuchte Unterstützung muss mit den internationalen Verpflichtungen Australiens und insbesondere den Vorgaben der WTO vereinbar sein.

 

Einschränkungen

Die Mindestfördersumme beträgt 1 Million AUD. Die maximale Förderung beträgt, außer in besonderen Fällen und bei vorheriger Zustimmung des Wirtschaftsministeriums und des Vize-Premierministers von South Australia, 10 Millionen AUD. Es gelten die nachfolgenden Einschränkungen:

  • Der Antragsteller muss dem Unternehmen Finanzmittel (ohne Berücksichtigung von Sacheinlagen und anderen staatlichen Zuschüssen) mindestens in einer der Förderung entsprechenden Höhe zur Verfügung stellen.
  • Die Förderung wird maximal bis zu 50% der veranschlagten Gesamtkosten gewährt.
  • Vorhaben, die keine nachhaltige Steigerung, sondern lediglich eine Verlagerung von Produktionskapazitäten bewirken, werden nicht berücksichtigt.
  • Eine Förderung kann nicht rückwirkend gewährt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Projektkosten, die erst nach der Förderungsbewilligung angefallen sind und die die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, nachträglich als förderungswürdig anerkannt werden.

 

Steuerliche Aspekte

Förderungsgelder sind mehrwertsteuerpflichtig (GST) und stellen steuerpflichtiges Einkommen dar. Weitere steuerliche Fragen sollten an einen Steuerberater oder an das Australian Tax Office gerichtet werden.