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In
Australien können Sie durchschnittlich innerhalb von zwei Tagen
eine Tochtergesellschaft (subsidiary company) gründen. Dies
geschieht in der Regel durch eine Neugründung. Der Erwerb einer
bereits gegründeten Vorratsgesellschaft (shelf company) ist
nicht üblich. Nach einer Studie der Weltbank ist Australien
weltweit Spitzenreiter. Für eine Unternehmensgründung
in Deutschland benötigen Sie zum Vergleich etwa 45 Tage. Die
Einschaltung eines Notars ist bei einer Firmengründung in Australien
nicht notwendig.
Auch
die Kosten einer Firmengründung sind nicht mit denen deutschsprachigen
Ländern vergleichbar. Da das angelsächsische Recht kein
Mindestgründungskapital vorsieht, beträgt dieses oft nur
1 AUD. Auch die übrigen Gründungskosten sind im Vergleich
mit Deutschland, der Schweiz und Österreich enorm niedrig.
Die Tochtergesellschaft wird überwiegend in der Rechtsform
einer mit der deutschen GmbH vergleichbaren “proprietary company“
gegründet.
Ein
Videointerview
zur Unternehmensgründung in Australien finden Sie hier.
Proprietary
Company
Eine
“proprietary company“ (Pty Limited):
•
benötigt lediglich einen Anteilseigner und einen Vorstand
/ Geschäftsführer,
• muss mindestens einen Geschäftsführungsposten
mit einer in Australien ansässigen Person besetzen (resident
director),
• darf keine Finanzierungsaktivitäten entfalten, welche
die Erstellung eines Wertpapier-Verkaufsprospektes erfordern würde,
• kann maximal 50 Gesellschafter haben,
• kann jederzeit ohne Schwierigkeiten in eine „public
company“ umgewandelt werden.
Die
Bestellung eines Vorstandes mit australischem Wohnsitz ist insoweit
meistens die einzige Hürde bei der Gründung eines Unternehmens
in Australien. Bisweilen nehmen wir diese Funktion vorübergehend
für Sie wahr, falls Sie aus einwanderungs-rechtlichen, steuerlichen
oder anderen Gründen nicht in Australien wohnhaft sein sollten
oder noch keinen Managing Director ernannt haben.
Public
Company
Alternativ
kann auch eine „public company“ gegründet werden.
Diese muss:
• mindestens drei Vorstandsmitglieder haben, von denen zwei
in Australien gewöhnlich wohnhaft sein müssen und
• mindestens fünf Aktionäre haben (entfällt,
wenn es die 100%ige Tochtergesellschaft einer anderen Gesellschaft
ist.
Branch
Office
Möglich
ist statt einer Unternehmensgründung auch eine Präsenz
durch Einrichtung einer Zweigniederlassung (Branch Office). Die
meisten ausländischen Unternehmen entscheiden sich jedoch für
die Gründung einer Tochtergesellschaft, weil diese nach australischem
Recht eine eigenständige juristische Person ist, die unabhängig
von der europäischen Muttergesellschaft operiert und vor allem
haftet. Eine Haftung der Muttergesellschaft besteht nach australischem
Recht mit weiteren Aussnahmen lediglich dann, wenn die australische
Tochtergesellschaft insolvent ist und weiter Schulden akkumuliert,
und die Muttergesellschaft dieses wusste oder hätte wissen
müssen.
Zur
Gründung einer Zweigniederlassung muss sich das ausländische
Unternehmen in einem der Bundesländer registrieren lassen.
Es muss einen örtlichen Repräsentanten für seine
australische Niederlassung ernennen, der für die Erfüllung
der Anforderungen des Corporation Act 2001 verantwortlich ist. Darüberhinaus
muss die Zweigniederlassung auch die Bilanzen der Muttergesellschaft
in englischer Übersetzung jährlich aktualisiert vorlegen.
Das ist ein weiterer Grund warum die Zweigniederlassung nicht so
populär ist.
Wie
Sie auch ohne eine Unternehmensgründung oder eine Niederlassung
in Australien aktiv sein können, lesen Sie bitte im Investitionsführer.
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