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DibbsBarker
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babeck@buse.de


 



 
Unternehmenskauf in Australien
 
Der Erwerb eines Unternehmens in Australien ist oftmals der schnellste Weg eines Markteintritts für Unternehmen. Das Erfordernis, eine Plattform aus eigenen Kräften zu errichten, entfällt. Weiterhin kann die Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen beschleunigt werden.

Wir sind Ihnen bei der Suche nach Akquisitionsobjekten in diversen Industriesektoren sowie bei der notwendigen due dilligence behilflich.

Der Erwerb kann entweder durch Erwerb der Assets des Unternehmens („Asset Deal“) oder seiner Anteile erfolgen. Bei der Akquisition von Anteilen fällt keine Mehrwertsteuer (GST) an, wogegen sie beim Asset-Deal im Falle des Erwerbs von Aktiva erhoben werden kann.

Das Australian Foreign Investment Review Board muß für diesen Vorgang in gewissen Fällen eine Erlaubnis erteilen oder benachrichtigt werden. Ausschlaggebendes Dokument bei dieser Transaktion ist das „Sale and Purchase Agreement“. Dieser Vertrag enthält in der Regel Schutzbestimmungen zugunsten des Käufers, wie z.B. Garantieerklärungen („warranties“) und Haftungsausschlüsse („indemnities“), aufschiebende Bedingungen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung („pre-completion conditions“), Sicherungsmechanismen („restrictive covenants”) und Gutglaubensschutzvorschriften („protection of goodwill“) enthalten können.

Bitte fragen Sie auch nach unserer due diligence Checkliste.