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Der Erwerb eines Unternehmens in Australien ist
oftmals der schnellste Weg eines Markteintritts für Unternehmen.
Das Erfordernis, eine Plattform aus eigenen Kräften zu errichten,
entfällt. Weiterhin kann die Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen
beschleunigt werden.
Wir
sind Ihnen bei der Suche nach Akquisitionsobjekten in diversen Industriesektoren
sowie bei der notwendigen due dilligence behilflich.
Der
Erwerb kann entweder durch Erwerb der Assets des Unternehmens („Asset
Deal“) oder seiner Anteile erfolgen. Bei der Akquisition von
Anteilen fällt keine Mehrwertsteuer (GST) an, wogegen sie beim
Asset-Deal im Falle des Erwerbs von Aktiva erhoben werden kann.
Das
Australian Foreign Investment Review Board muß für diesen
Vorgang in gewissen Fällen eine Erlaubnis erteilen oder benachrichtigt
werden. Ausschlaggebendes Dokument bei dieser Transaktion ist das
„Sale and Purchase Agreement“. Dieser Vertrag enthält
in der Regel Schutzbestimmungen zugunsten des Käufers, wie
z.B. Garantieerklärungen („warranties“) und Haftungsausschlüsse
(„indemnities“), aufschiebende Bedingungen einer vorzeitigen
Vertragsbeendigung („pre-completion conditions“), Sicherungsmechanismen
(„restrictive covenants”) und Gutglaubensschutzvorschriften
(„protection of goodwill“) enthalten können.
Bitte
fragen Sie auch nach unserer due diligence Checkliste.
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